top of page

Schuld - Beispiele aus der Aufstellungspraxis

Karin Müller
31. Aug.
1 Min. Lesezeit

Wenn ein Täter keine Verantwortung übernimmt

Eine Frau wurde sexuell missbraucht und der Täter dafür nie bestraft. In der Aufstellung rechtfertigt der Täter sein Verhalten und fühlt sich selbst nicht schuldig.

Er wird vor ein moralisches Gericht gestellt und schuldig gesprochen. Symbolisch übernimmt der Täter die Schuld für sein Handeln – beispielsweise indem er das „Schuldenpäckchen“ vom Opfer entgegennimmt. Dadurch kann das Opfer die Verantwortung dort lassen, wo sie hingehört. Dies erlebt die Frau als spürbare Entlastung.

 

Schuldgefühle nach dem Tod eines Geschwisterkindes

Manche Menschen tragen seit ihrer Kindheit ein tiefes Schuldgefühl in sich, weil ein Bruder oder eine Schwester früh verstorben ist und sie selbst weiterleben durften.

In einer Aufstellung kann dieses Schuldgefühl sichtbar werden. Das verstorbene Geschwisterkind wird diese Schuld immer absprechen: „Du trägst keine Schuld. Lebe dein Leben – auch für mich. Genieße es und nimm deinen Platz im Leben ein.“

 

Schuld, die über Generationen weitergegeben wird

Manchmal entstehen Schuldverstrickungen durch Ereignisse in früheren Generationen – beispielsweise, wenn eine Familie unrechtmäßig zu Besitz, Land oder Vermögen gekommen ist oder anderen Menschen schweres Unrecht widerfahren ist.

Solche Geschehnisse können unbewusst im Familiensystem weiterwirken. In der Aufstellungsarbeit werden diese Zusammenhänge sichtbar. Wenn die Verantwortung anerkannt und das Geschehene gewürdigt wird, kann sich die Verstrickung lösen. Dadurch werden nachfolgende Generationen von einer Last befreit, die sie unbewusst mitgetragen haben, obwohl sie selbst keine persönliche Schuld trifft.

Kommentare


bottom of page